Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein ist er damit ein kompetenter Ansprechpartner für Ihr Anliegen.
- Ausarbeitung und Überprüfung von Eheverträgen
- Trennung oder Ehescheidung
- Fragen des Unterhalts
- Vermögensauseinandersetzungen
- Zugewinnausgleich und Gütertrennung
- Regelung der elterlichen Sorge und Umgangsrecht
- Anfechtung der Vaterschaft und Fragen der Adoption
- Elternunterhalt
Durch seine langjährige Erfahrung und sein Fachwissen kennt Herr RA Edel die emotionalen Belastungen einer Trennung. Deshalb ist es ihm ein besonderes Anliegen, die Folgen einer Trennung einer einvernehmlichen Lösung zuzuführen.
Setzen Sie sich mit Herrn RA Edel in Verbindung. In einem persönlichen Gespräch werden wir Ihr Anliegen feststellen und Sie individuell über das weitere Vorgehen beraten.
Das Recht wird immer unübersichtlicher und komplizierter. Es erfordert zunehmend den spezialisierten Rechtsanwalt.
Das Arbeitsrecht unterliegt wie kaum ein anderes Rechtsgebiet einem ständigen Wandel, weil sich Rechtsprechung und Gesetze ständig ändern.
Herr Rechtsanwalt Henninger berät auf dem Gebiet des Arbeitsrechts sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer und Betriebsräte. Zu seiner Tätigkeit gehören die außergerichtliche Beratung und Interessenwahrnehmung genauso wie die Vertretung vor allen Arbeitsgerichten im gesamten Bundesgebiet und in allen drei Instanzen.
Die Schwerpunkte der Tätigkeit sind:
- Gestaltung und Optimierung von Anstellungsverträgen
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Kündigungen
- Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses, z.B. wegen der Höhe der Vergütung, Gewährung von Urlaub, Berechtigung von Abmahnungen
- Fragen zur Arbeitszeit, Teilzeitarbeit, Mutterschutz, Elternzeit
- Abwicklung von Arbeitsverhältnissen im Wege von Aufhebungs- bzw. Abwicklungsverträgen
- Beratung im Rahmen eines Betriebsübergangs gem. § 613 a BGB
- Beratung und Vertretung bei Abschluss von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen sowie bei sonstigen Fragen zum Mitbestimmungs- und Betriebsverfassungsrecht
Es muss nicht immer im Streit enden.
Verkehrsrecht wird immer komplizierter. Vertrauen Sie deshalb auf die Verkehrsanwälte der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Herr Rechtsanwalt Edel ist seit mehr als 20 Jahren Mitglied der Arbeitsgemeinschaft und nimmt regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil.
Herr Rechtsanwalt Henninger ist als Vertrauensanwalt des ACE ohnehin stets auf dem neuesten Stand.
Die Erfahrung zeigt:
Unfallgeschädigte, die durch einen Verkehrsanwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen. Im Leben ist ein Mensch durchschnittlich an über drei Verkehrsunfällen beteiligt. Seine Rechte nach dem Crash kennt nicht einmal jeder Zweite. Von dieser Unwissenheit profitieren vor allem die Versicherer.
Die Scheu, sofort einen Rechtsanwalt einzuschalten, spart den Versicherungsgesellschaften jährlich dreistellige Millionenbeträge.
Ein Verkehrsanwalt sichert dem Geschädigten aber nicht nur den ihm zustehenden Schadensersatz, er erspart auch nervenzehrende Briefwechsel und Verhandlungen mit den Versicherungen.
Mögliche Ansprüche werden erst durch kompetente Rechtsberatung sichtbar. Oder hätten Sie gewusst, dass Ihnen nach einem nicht verschuldeten Unfall mit Personenschaden Haushaltsführungskosten zustehen?
Angst vor hohen Anwaltskosten muss dabei niemand haben. Denn bei unverschuldeten Unfällen werden die Kosten automatisch von der gegnerischen Versicherung getragen.
Wenn ein Bußgeldbescheid droht, gehen Sie auf jeden Fall zum Verkehrsanwalt. Denn eine erfolgversprechende Verteidigung im Bußgeldverfahren lässt sich nur durchführen, wenn Sie sich umgehend des Beistandes eines Verkehrsanwaltes bedienen.
In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwaltes kaum möglich. Selbst genaue Kenntnisse des Strafrechts werden nicht ausreichen.
Gut beraten, ist halb gewonnen.
Herr Rechtsanwalt Edel ist seit mehr als 25 Jahren als Strafverteidiger tätig. Er vertritt Sie auf Augenhöhe gegenüber Staatsanwaltschaften, Ordnungsbehörden und Gerichten.
Eine effektive Strafverteidigung setzt bereits im Ermittlungsverfahren ein und hat immer das Ziel, das Verfahren schnellstmöglich im Sinne des Beschuldigten zu beenden. Sofern möglich, ohne Hauptverhandlung.
Setzen Sie sich deshalb umgehend nach Erhalt einer polizeilichen Ladung mit uns in Verbindung.
Nur Ladungen der Staatsanwaltschaft oder richterliche Ladungen müssen zwingend befolgt werden. Aufforderungen seitens der Polizei, auf der Polizeidienststelle zu erscheinen und eine Aussage zu machen, muss der Beschuldigte niemals folgen und er sollte es auch auf keinen Fall tun.
Schweigen Sie als Beschuldigter zur Sache und unterschreiben Sie nichts.
Einlassungen zur Sache fertigt sinnvoller Weise der Anwalt nach Einsicht in die Ermittlungsakte.
Bereiche der Strafverteidigung:
- Allgemeines Strafrecht (Betrug, Körperverletzung, Diebstahl, u.a.)
- Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (Trunkenheitsfahrt, Führerscheinsachen, u.a.)
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Jugendstrafrecht
Herr Rechtsanwalt Henninger kennt als Vorsitzender des örtlichen Haus-und Grunstückseigentümervereins sowohl die Sorgen und Nöte der Vermieter, als auch die Probleme der Mieter.
Mietmängel, Heizkosten, Schimmel in der Wohnung oder Mieterhöhungen sind regelmäßig Anlass für Auseinandersetzungen. Durch kompetente Rechtsberatung lassen sich Probleme meistens kosten- und zeitgünstig lösen. Mit seiner langjährigen Erfahrung steht Herr Rechtsanwalt Henninger an Ihrer Seite und unterstützt Sie in allen Fragen des privaten und gewerblichen Mietrechts.
Kündigung
Besteht Eigenbedarf oder ein anderer Kündigungsgrund?
Räumung
Kann das Berliner Modell angewandt werden oder muss die Räumung in herkömmlicher Weise erfolgen?
Mieterhöhung
Sind Vergleichsmieten erforderlich oder genügt die Geltendmachung der Indexmiete?
Rückständige Mietzahlungen
Kann der Vermieter fristlos kündigen? Wie kommt der Vermieter an die offene Miete?
Mietmängel
Weist die Wohnung Mängel auf, ist der Mieter zur Kürzung der Miete berechtigt. Die Höhe der Minderung wird von Vermieter und Mieter unterschiedlich beurteilt. Eine zu hohe Mietminderung kann auf Seiten des Mieters dazu führen, dass er in Zahlungsverzug gerät und nach Ablauf einer gewissen Zeit so die Voraussetzungen für eine Kündigung schafft. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, die Minderungsquoten realistisch zu bemessen. Auch der Vermieter sollte bei der Geltendmachung von Mietrückständen darauf achten, berechtigte Mietminderungen anzuerkennen. Andernfalls könnte daraus für ihn ein unnötiges Prozessrisiko erwachsen.
Wir setzen Ihre Ansprüche erfolgreich durch.
Betriebskosten und Nebenkosten
Auch das Thema Betriebskosten und Nebenkosten sorgt immer wieder für Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Welche Positionen und Kosten können umgelegt werden? Welcher Berechnungsmaßstab ist anzuwenden? In welchem Zeitraum ist abzurechnen? Wie ist zu verfahren, wenn der Vermieter nicht fristgerecht abrechnet? Kann die Miete dann gemindert werden oder besteht ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete? Für all diese Fragen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Henninger als kompetenter Ansprechpartner zur Seite.
Diese Aufzählung zeigt einige Probleme im Mietrecht auf. Egal ob Mieter oder Vermieter, wir helfen Ihnen gerne weiter!