
Im Fachgebiet Familienrecht berät und vertritt Sie Herr Rechtsanwalt Edel, der seit mehr als 25 Jahren als Anwalt und seit vielen Jahren als Fachanwalt im Familienrecht tätig ist. Die Zusatzqualifikation „Fachanwalt" wird durch die zuständige Rechtsanwaltskammer verliehen auf Grund besonderer theoretischer Kenntnisse und langjähriger praktischer Erfahrungen.
Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein ist er damit ein kompetenter Ansprechpartner für Ihr Anliegen.
Im Einzelnen umfasst sein Fachgebiet:
- Ausarbeitung und Überprüfung von Eheverträgen
- Trennung oder Ehescheidung
- Fragen des Unterhalts
- Vermögensauseinandersetzungen
- Zugewinnausgleich und Gütertrennung
- Regelung der elterlichen Sorge und Umgangsrecht
- Anfechtung der Vaterschaft und Fragen der Adoption
- Elternunterhalt
Durch seine langjährige Erfahrung und sein Fachwissen kennt Herr RA Edel die emotionalen Belastungen einer Trennung. Deshalb ist es ihm ein besonderes Anliegen, die Folgen einer Trennung einer einvernehmlichen Lösung zuzuführen.
Setzen Sie sich mit Herrn RA Edel in Verbindung. In einem persönlichen Gespräch werden wir Ihr Anliegen feststellen und Sie individuell über das weitere Vorgehen beraten.
Das Recht wird immer unübersichtlicher und komplizierter. Es erfordert zunehmend den spezialisierten Rechtsanwalt.
aktuelle Düsseldorfer Tabelle

Verkehrsrecht wird immer komplizierter. Vertrauen Sie deshalb auf die Verkehrsanwälte der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Herr Rechtsanwalt Edel ist seit mehr als 20 Jahren Mitglied der Arbeitsgemeinschaft und nimmt regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil.
Herr Rechtsanwalt Henninger ist als Vertrauensanwalt des ACE ohnehin stets auf dem neuesten Stand.
Die Erfahrung zeigt:
Unfallgeschädigte, die durch einen Verkehrsanwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen. Im Leben ist ein Mensch durchschnittlich an über drei Verkehrsunfällen beteiligt. Seine Rechte nach dem Crash kennt nicht einmal jeder Zweite. Von dieser Unwissenheit profitieren vor allem die Versicherer.
Die Scheu, sofort einen Rechtsanwalt einzuschalten, spart den Versicherungsgesellschaften jährlich dreistellige Millionenbeträge.
Ein Verkehrsanwalt sichert dem Geschädigten aber nicht nur den ihm zustehenden Schadensersatz, er erspart auch nervenzehrende Briefwechsel und Verhandlungen mit den Versicherungen.
Mögliche Ansprüche werden erst durch kompetente Rechtsberatung sichtbar. Oder hätten Sie gewusst, dass Ihnen nach einem nicht verschuldeten Unfall mit Personenschaden Haushaltsführungskosten zustehen?
Angst vor hohen Anwaltskosten muss dabei niemand haben. Denn bei unverschuldeten Unfällen werden die Kosten automatisch von der gegnerischen Versicherung getragen.
Wenn ein Bußgeldbescheid droht, gehen Sie auf jeden Fall zum Verkehrsanwalt. Denn eine erfolgversprechende Verteidigung im Bußgeldverfahren lässt sich nur durchführen, wenn Sie sich umgehend des Beistandes eines Verkehrsanwaltes bedienen.
In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwaltes kaum möglich. Selbst genaue Kenntnisse des Strafrechts werden nicht ausreichen.
Gut beraten, ist halb gewonnen.
aktueller Bußgeldkatalog

Herr Rechtsanwalt Henninger kennt als Vorsitzender des örtlichen Haus-und Grunstückseigentümervereins sowohl die Sorgen und Nöte der Vermieter, als auch die Probleme der Mieter.
Mietmängel, Heizkosten, Schimmel in der Wohnung oder Mieterhöhungen sind regelmäßig Anlass für Auseinandersetzungen. Durch kompetente Rechtsberatung lassen sich Probleme meistens kosten- und zeitgünstig lösen. Mit seiner langjährigen Erfahrung steht Herr Rechtsanwalt Henninger an Ihrer Seite und unterstützt Sie in allen Fragen des privaten und gewerblichen Mietrechts.
Kündigung
Besteht Eigenbedarf oder ein anderer Kündigungsgrund?
Räumung
Kann das Berliner Modell angewandt werden oder muss die Räumung in herkömmlicher Weise erfolgen?
Mieterhöhung
Sind Vergleichsmieten erforderlich oder genügt die Geltendmachung der Indexmiete?
Rückständige Mietzahlungen
Kann der Vermieter fristlos kündigen? Wie kommt der Vermieter an die offene Miete?
Mietmängel
Weist die Wohnung Mängel auf, ist der Mieter zur Kürzung der Miete berechtigt. Die Höhe der Minderung wird von Vermieter und Mieter unterschiedlich beurteilt. Eine zu hohe Mietminderung kann auf Seiten des Mieters dazu führen, dass er in Zahlungsverzug gerät und nach Ablauf einer gewissen Zeit so die Voraussetzungen für eine Kündigung schafft. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, die Minderungsquoten realistisch zu bemessen. Auch der Vermieter sollte bei der Geltendmachung von Mietrückständen darauf achten, berechtigte Mietminderungen anzuerkennen. Andernfalls könnte daraus für ihn ein unnötiges Prozessrisiko erwachsen.
Wir setzen Ihre Ansprüche erfolgreich durch.
Betriebskosten und Nebenkosten
Auch das Thema Betriebskosten und Nebenkosten sorgt immer wieder für Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Welche Positionen und Kosten können umgelegt werden? Welcher Berechnungsmaßstab ist anzuwenden? In welchem Zeitraum ist abzurechnen? Wie ist zu verfahren, wenn der Vermieter nicht fristgerecht abrechnet? Kann die Miete dann gemindert werden oder besteht ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete? Für all diese Fragen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Henninger als kompetenter Ansprechpartner zur Seite.
Diese Aufzählung zeigt einige Probleme im Mietrecht auf. Egal ob Mieter oder Vermieter, wir helfen Ihnen gerne weiter!
Es muss nicht immer im Streit enden.

Herr Rechtsanwalt Edel berät und vertritt seit vielen Jahren sowohl Bauherrn, als auch Handwerksbetriebe in baurechtlichen Angelegenheiten.
Im Baurecht gibt es eine Fülle von Vorschriften und Unwägbarkeiten, die es einem Laien fast unmöglich machen, sich zurechtzufinden. Herr Rechtsanwalt Edel verfügt über das erforderliche Spezialwissen und das nötige technische Verständnis, um Ihre Probleme zu lösen.
- Baumängelhaftung
- Selbständiges Beweisverfahren
- Außergerichtliche Verfolgung von Vergütungsansprüchen
- BGB-Vertrag, VOB-Vertrag
- Immobilienankauf
- Grundstücksrecht
- Werklohnforderungen
- Mängelbeseitigung