Verkehrsrecht wird immer komplizierter. Vertrauen Sie deshalb auf die Verkehrsanwälte der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Herr Rechtsanwalt Edel ist seit mehr als 20 Jahren Mitglied der Arbeitsgemeinschaft und nimmt regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil.
Herr Rechtsanwalt Henninger ist als Vertrauensanwalt des ACE ohnehin stets auf dem neuesten Stand.
Die Erfahrung zeigt:
Unfallgeschädigte, die durch einen Verkehrsanwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen. Im Leben ist ein Mensch durchschnittlich an über drei Verkehrsunfällen beteiligt. Seine Rechte nach dem Crash kennt nicht einmal jeder Zweite. Von dieser Unwissenheit profitieren vor allem die Versicherer.
Die Scheu, sofort einen Rechtsanwalt einzuschalten, spart den Versicherungsgesellschaften jährlich dreistellige Millionenbeträge.
Ein Verkehrsanwalt sichert dem Geschädigten aber nicht nur den ihm zustehenden Schadensersatz, er erspart auch nervenzehrende Briefwechsel und Verhandlungen mit den Versicherungen.
Mögliche Ansprüche werden erst durch kompetente Rechtsberatung sichtbar. Oder hätten Sie gewusst, dass Ihnen nach einem nicht verschuldeten Unfall mit Personenschaden Haushaltsführungskosten zustehen?
Angst vor hohen Anwaltskosten muss dabei niemand haben. Denn bei unverschuldeten Unfällen werden die Kosten automatisch von der gegnerischen Versicherung getragen.
Wenn ein Bußgeldbescheid droht, gehen Sie auf jeden Fall zum Verkehrsanwalt. Denn eine erfolgversprechende Verteidigung im Bußgeldverfahren lässt sich nur durchführen, wenn Sie sich umgehend des Beistandes eines Verkehrsanwaltes bedienen.
In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwaltes kaum möglich. Selbst genaue Kenntnisse des Strafrechts werden nicht ausreichen.