Qualifikation sichtbar machen
Es liegt in der Natur der Sache, dass Mandanten die fachliche Kompetenz ihres Rechtsanwalts oft nur schwer einschätzen können. Die BRAK gibt deshalb denjenigen, die ihrer Fortbildungspflicht in besonderer Weise nachkommen, ein Werbemittel an die Hand. Mit einer bundesweit einheitlich gestalteten Urkunde bestätigt die BRAK, dass die für das Zertifikat festgelegten Anforderungen an Art und Umfang der Fortbildung erfüllt wurden.
Mit dem Zertifikat „Qualität durch Fortbildung“ verbunden ist die Lizenz zur Nutzung eines Logos. So kann der Rechtsanwalt nicht nur in seiner Kanzlei mit der Urkunde werben, sondern beispielsweise auch auf dem Briefkopf oder auf Visitenkarten.
Damit fühlen sich Mandanten im Vertrauen in ihren Rechtsanwalt gestärkt, und potenzielle Auftraggeber erkennen sofort, dass sich dieser Rechtsanwalt besonders um seine Fortbildung bemüht.
Vier Module, ein Zertifikat
Bevor ein Rechtsanwalt mit dem Logo „Qualität durch Fortbildung“ werben darf, muss er seine Fortbildungsaktivitäten belegen. Bei der Zertifizierung werden die Teilnahme an Seminaren und Fachveranstaltungen ebenso angerechnet wie ein Fernstudium, eine Prüfertätigkeit oder das Veröffentlichen von Fachartikeln.
Innerhalb von drei Jahren muss ein Rechtsanwalt mindestens 360 Punkte in den Modulen materielles Recht, Berufsrecht (einschließlich Kostenrecht und Berufshaftpflicht), Verfahrens- oder Prozessrecht sowie Betriebs-, Personal- oder Verhandlungsführung erarbeiten. Zusätzlich können über Besuche von Qualitätszirkeln und Gesprächskreisen sowie das Eigenstudium Punkte erworben werden.