Nebenzollgasse 2, 97877 Wertheim +49 9342 37097 kanzlei@meine-anwaelte.com Mo-Fr: 8.00-18.00

ab 01.01.2025 Verstärkung durch neue anwaltliche Ansprechpartner aus Würzburg

Die Kanzlei Edel & Henninger stellt sich für das Jahr 2025 neu auf. Zum Zwecke einer zukunftsorientierten Umstrukturierung wird die bewährte Kanzlei Edel & Henninger ab dem 01.01.2025 von der Rechtsanwaltspartnerschaft Eisner Daxhammer Grieger Zorn & Partner aus Würzburg fortgeführt. Dabei werden die bisherige Expertise und Erfahrung der Rechtsanwälte Edel & Henninger durch eine kooperative Zusammenarbeit erhalten bleiben und zugleich durch neue anwaltliche Ansprechpartner aus Würzburg verstärkt. Auch im Jahr 2025 stehen wir Ihnen gerne mit rechtlichem Rat und anwaltlicher Unterstützung zur Seite!

Informationen zur Rechtsanwaltspartnerschaft

Strafrecht

Strafrecht

Dieses Rechtsgebiet umfasst sämtliche polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren sowie Gerichtsverfahren wegen verschiedenster Delikte, wie z.B. Diebstähle, Körperverletzungen, Betrügereien, Steuerstrafverfahren, Bestechungen, sämtliche straßenverkehrsrechtlichen Delikte , Betäubungsmittelstrafsachen, u.a.

Herr Rechtsanwalt Edel ist seit mehr als 25 Jahren als Strafverteidiger tätig. Er vertritt Sie auf Augenhöhe gegenüber Staatsanwaltschaften, Ordnungsbehörden und Gerichten.

Eine effektive Strafverteidigung setzt bereits im Ermittlungsverfahren ein und hat immer das Ziel, das Verfahren schnellstmöglich im Sinne des Beschuldigten zu beenden. Sofern möglich, ohne Hauptverhandlung.

Setzen Sie sich deshalb umgehend nach Erhalt einer polizeilichen Ladung mit uns in Verbindung.

Nur Ladungen der Staatsanwaltschaft oder richterliche Ladungen müssen zwingend befolgt werden. Aufforderungen seitens der Polizei, auf der Polizeidienststelle zu erscheinen und eine Aussage zu machen, muss der Beschuldigte niemals folgen und er sollte es auch auf keinen Fall tun.

Schweigen Sie als Beschuldigter zur Sache und unterschreiben Sie nichts.
Einlassungen zur Sache fertigt sinnvoller Weise der Anwalt nach Einsicht in die Ermittlungsakte.

Bereiche der Strafverteidigung:
  • Allgemeines Strafrecht (Betrug, Körperverletzung, Diebstahl, u.a.)
  • Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (Trunkenheitsfahrt, Führerscheinsachen, u.a.)
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Jugendstrafrecht

Kontakt

Rechtsanwälte Eisner, Daxhammer, Grieger, Zorn & Partner PartG mbB

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