Nebenzollgasse 2, 97877 Wertheim +49 9342 37097 kanzlei@meine-anwaelte.com Mo-Fr: 8.00-18.00

ab 01.01.2025 Verstärkung durch neue anwaltliche Ansprechpartner aus Würzburg

Die Kanzlei Edel & Henninger stellt sich für das Jahr 2025 neu auf. Zum Zwecke einer zukunftsorientierten Umstrukturierung wird die bewährte Kanzlei Edel & Henninger ab dem 01.01.2025 von der Rechtsanwaltspartnerschaft Eisner Daxhammer Grieger Zorn & Partner aus Würzburg fortgeführt. Dabei werden die bisherige Expertise und Erfahrung der Rechtsanwälte Edel & Henninger durch eine kooperative Zusammenarbeit erhalten bleiben und zugleich durch neue anwaltliche Ansprechpartner aus Würzburg verstärkt. Auch im Jahr 2025 stehen wir Ihnen gerne mit rechtlichem Rat und anwaltlicher Unterstützung zur Seite!

Informationen zur Rechtsanwaltspartnerschaft

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Herr Rechtsanwalt Henninger ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und besucht regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen. Die Zusatzqualifikation „Fachanwalt" wird durch die zuständige Rechtsanwaltskammer verliehen auf Grund besonderer theoretischer Kenntnisse und langjähriger praktischer Erfahrungen.

Das Arbeitsrecht unterliegt wie kaum ein anderes Rechtsgebiet einem ständigen Wandel, weil sich Rechtsprechung und Gesetze ständig ändern.
Herr Rechtsanwalt Henninger berät auf dem Gebiet des Arbeitsrechts sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer und Betriebsräte. Zu seiner Tätigkeit gehören die außergerichtliche Beratung und Interessenwahrnehmung genauso wie die Vertretung vor allen Arbeitsgerichten im gesamten Bundesgebiet und in allen drei Instanzen.

Die Schwerpunkte der Tätigkeit sind:

  • Gestaltung und Optimierung von Anstellungsverträgen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Kündigungen
  • Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses, z.B. wegen der Höhe der Vergütung, Gewährung von Urlaub, Berechtigung von Abmahnungen
  • Fragen zur Arbeitszeit, Teilzeitarbeit, Mutterschutz, Elternzeit
  • Abwicklung von Arbeitsverhältnissen im Wege von Aufhebungs- bzw. Abwicklungsverträgen
  • Beratung im Rahmen eines Betriebsübergangs gem. § 613 a BGB
  • Beratung und Vertretung bei Abschluss von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen sowie bei sonstigen Fragen zum Mitbestimmungs- und Betriebsverfassungsrecht

Es muss nicht immer im Streit enden.

Kontakt

Rechtsanwälte Eisner, Daxhammer, Grieger, Zorn & Partner PartG mbB

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