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Immer wieder kommt es zu Situationen, in denen Daten und Informationen, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, an Dritte weitergegeben werden sollen. Wird zum Beispiel die Zeugenaussage eines Arztes vor Gericht benötigt, ist die vorherige Entbindung von der Schweigepflicht durch den Patienten erforderlich. Für einen solchen Fall stellen wir hier für Sie ein Musterformular zum Download bereit

 

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