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Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese in vielen Fällen die Anwalts- und Gerichtskosten. Zur Abklärung des Kostenschutzes benötigen wir

  • den Namen der Versicherungsgesellschaft und
  • die Versicherungsscheinnummer.

Bringen Sie bitte die Vertragsunterlagen, aus denen die entsprechenden Angaben entnommen werden können, zum ersten Besprechungstermin mit.

Wir werden dann umgehend von hier aus prüfen, ob nach Maßgabe Ihres Versicherungsvertrages und unter Berücksichtigung der jeweils einschlägigen Rechtsschutzversicherungsbedingungen Kostenschutz erlangt werden kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass einzelne Risiken eventuell nicht in Ihren Vertrag einbezogen sind bzw. es sich um einen Bereich handeln könnte, für den generell kein Kostenschutz durch eine Rechtsschutzversicherung zur Verfügung gestellt werden kann.

In einigen Fällen ist es auch möglich, Beratungshilfe oder sogar Pozesskostenhilfe zu beantragen.

Kontakt

Rechtsanwälte Edel + Henninger
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