Grundsätzlich wird die Vergütung für die anwaltliche Tätigkeit – mit Ausnahme der reinen Beratung – durch gesetzliche Bestimmungen vorgegeben, soweit nicht zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung getroffen wird. Maßgebend ist das seit 2004 geltende Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dadurch sind die voraussichtlich entstehenden Kosten kalkulierbar. Gerne werden wir Ihnen die voraussichtlichen Kosten im Rahmen der Mandatsübernahme näher darlegen.
Sollten Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, führen wir selbstverständlich für Sie die notwendige Korrespondenz, um Kostenschutz durch die Versicherungsgesellschaft zu erlangen.
Ansonsten besteht die Möglichkeit der Beratungshilfe im außergerichtlichen Bereich und der Prozesskostenhilfe für gerichtliche Verfahren. Einzelheiten hierzu werden wir Ihnen im Rahmen unserer Beratungstätigkeit gerne aufzeigen.