Herr Rechtsanwalt Glock berät und vertritt Sie gerne sowohl als Bauherrn, als Handwerksbetrieb in baurechtlichen Angelegenheiten.
Im Baurecht gibt es eine Fülle von Vorschriften und Unwägbarkeiten, die es einem Laien fast unmöglich machen, sich zurechtzufinden. Herr Rechtsanwalt Glock verfügt über das erforderliche Spezialwissen und das nötige technische Verständnis, um Ihre Probleme zu lösen.
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- Baumängelhaftung
- Selbständiges Beweisverfahren
- Außergerichtliche Verfolgung von Vergütungsansprüchen
- BGB-Vertrag, VOB-Vertrag
- Immobilienankauf
- Grundstücksrecht
- Werklohnforderungen
- Mängelbeseitigung