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Prozesskostenhilfe

Niemand soll in unserem Land gezwungen sein, allein aus finanziellen Gründen auf die Wahrnehmung seiner Rechte zu verzichten. Für den Bereich der gerichtlichen Verfahren besteht deshalb die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu erhalten.

Reichen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht aus, um die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung tragen zu können, bewilligt das Gericht auf Antrag Prozesskostenhilfe. Im Rahmen eines solchen Antrags ist unter Verwendung des entsprechenden Formulars eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Familienstand, Beruf, Vermögen, Einkommen und Lasten) abzugeben, wobei die Angaben mit geeigneten Dokumenten zu belegen sind. Zweckmäßiger Weise bringen Sie bereits

  • Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate
  • Mietvertrag
  • Belege zu bestehenden Schulden
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate

zum ersten Besprechungstermin mit.

Die Prozesskostenhilfe deckt lediglich die Vergütung des eigenen Anwalts und die Gerichtskosten, nicht jedoch die Anwaltskosten der Gegenseite. Siehe hierzu auch Rechtsschutzversicherung.

Hier finden Sie weitere Informationen sowie das entsprechende Antragsformular

Kontakt

Rechtsanwälte Edel + Henninger
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Fax. 09342-37646
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