Dieses Rechtsgebiet umfasst sämtliche polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren sowie Gerichtsverfahren wegen verschiedenster Delikte, wie z.B. Diebstähle, Körperverletzungen, Betrügereien, Steuerstrafverfahren, Bestechungen, sämtliche straßenverkehrsrechtlichen Delikte , Betäubungsmittelstrafsachen, u.a.
Herr Rechtsanwalt Edel ist seit mehr als 25 Jahren als Strafverteidiger tätig. Er vertritt Sie auf Augenhöhe gegenüber Staatsanwaltschaften, Ordnungsbehörden und Gerichten.
Eine effektive Strafverteidigung setzt bereits im Ermittlungsverfahren ein und hat immer das Ziel, das Verfahren schnellstmöglich im Sinne des Beschuldigten zu beenden. Sofern möglich, ohne Hauptverhandlung.
Setzen Sie sich deshalb umgehend nach Erhalt einer polizeilichen Ladung mit uns in Verbindung.
Nur Ladungen der Staatsanwaltschaft oder richterliche Ladungen müssen zwingend befolgt werden. Aufforderungen seitens der Polizei, auf der Polizeidienststelle zu erscheinen und eine Aussage zu machen, muss der Beschuldigte niemals folgen und er sollte es auch auf keinen Fall tun.
Schweigen Sie als Beschuldigter zur Sache und unterschreiben Sie nichts.
Einlassungen zur Sache fertigt sinnvoller Weise der Anwalt nach Einsicht in die Ermittlungsakte.
Bereiche der Strafverteidigung:
Herr Rechtsanwalt Edel ist seit mehr als 25 Jahren als Strafverteidiger tätig. Er vertritt Sie auf Augenhöhe gegenüber Staatsanwaltschaften, Ordnungsbehörden und Gerichten.
Eine effektive Strafverteidigung setzt bereits im Ermittlungsverfahren ein und hat immer das Ziel, das Verfahren schnellstmöglich im Sinne des Beschuldigten zu beenden. Sofern möglich, ohne Hauptverhandlung.
Setzen Sie sich deshalb umgehend nach Erhalt einer polizeilichen Ladung mit uns in Verbindung.
Nur Ladungen der Staatsanwaltschaft oder richterliche Ladungen müssen zwingend befolgt werden. Aufforderungen seitens der Polizei, auf der Polizeidienststelle zu erscheinen und eine Aussage zu machen, muss der Beschuldigte niemals folgen und er sollte es auch auf keinen Fall tun.
Schweigen Sie als Beschuldigter zur Sache und unterschreiben Sie nichts.
Einlassungen zur Sache fertigt sinnvoller Weise der Anwalt nach Einsicht in die Ermittlungsakte.
Bereiche der Strafverteidigung:
- Allgemeines Strafrecht (Betrug, Körperverletzung, Diebstahl, u.a.)
- Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (Trunkenheitsfahrt, Führerscheinsachen, u.a.)
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Jugendstrafrecht